Neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG): Auswirkungen auf Heumilchbetriebe und was jetzt zu beachten ist

 
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz kommen ab 2027 Änderungen auf die Stromabrechnung zu, die auch viele Heumilchbetriebe betreffen werden.

 

Beim Blick auf die Stromrechnung zeigt sich: Sie besteht im Wesentlichen aus Kosten für Energie, Netzkosten sowie Steuern und Abgaben. Während sich am Energiepreis wenig ändert, wird vor allem die Berechnung der Netzkosten neu geregelt – und genau hier liegt die wesentliche Veränderung. Damit rückt etwas in den Mittelpunkt, das bisher kaum Beachtung fand: der Zeitpunkt und die Art des Stromverbrauchs am Betrieb.

Neue Abrechnungsmethode kann zu erhöhten Stromkosten führen
Bisher wurde bei kleineren Anschlüssen ohne Leistungsmessung, in der Regel unter 50 Ampere, vor allem die verbrauchte Energiemenge herangezogen. Künftig zählt jedoch nicht mehr nur die Menge, sondern vor allem die gleichzeitig benötigte Leistung der Verbraucher. Ausschlaggebend ist jene Viertelstunde im Monat, in der der höchste Leistungsbedarf auftritt. Dieser Wert bestimmt die Einstufung für die Netzkosten im jeweiligen Monat. Entscheidend ist dabei: Die Abrechnung erfolgt monatlich. Wer mehrere stromintensive Geräte gleichzeitig betreibt, verursacht sogenannte Lastspitzen und muss künftig mit höheren Kosten rechnen. Bereits eine kurze Zeit mit hoher Leistung kann somit die Netzkosten für den gesamten Monat maßgeblich beeinflussen.

Neu ist außerdem, dass diese Form der Abrechnung auf alle Anschlüsse ausgeweitet wird. Was bisher vor allem größeren Betrieben mit Wandlermessung* bekannt war, betrifft künftig auch kleinere landwirtschaftliche Betriebe und Haushalte. Gleich zeitig werden bisherigen sogenannten unterbrechbarene Tarife (z. B. Wärmepumpentarif) schrittweise zurückgenommen – ein Vorteil, den viele Betriebe bisher genutzt haben. Gerade in der Landwirtschaft ist der Stromverbrauch oft ungleich verteilt. Viele Arbeitsabläufe konzentrieren sich auf bestimmte Tageszeiten. Wenn etwa Melkanlage, Fütterungstechnik und weitere Maschinen gleichzeitig laufen, entstehen rasch hohe Leistungsspitzen. Heutrocknungsanlagen stellen dabei einen Sonderfall dar: Sie benötigen über längere Zeit konstant viel Strom. Ihr Betrieb ist daher weniger durch kurzfristige Spitzen als durch eine gleichmäßige Dauerbelastung gekennzeichnet. Durch die monatliche Abrechnung können sich dennoch Unterschiede ergeben: In arbeitsintensiven Zeiten wie im Sommer steigen die Kosten, in ruhigeren Phasen wie im Winter fallensie entsprechend geringer aus.
*Anmerkung: Messmethode bei höherem Stromverbrauch

Wie Betriebe gegensteuern können
Mit der neuen Regelung gewinnt ein Thema an Bedeutung, das bisher oft nur im Hintergrund eine Rolle spielte: die gezielte Steuerung des Stromverbrauchs. Ziel ist es, Lastspitzen zu vermeiden und den Energiebedarf möglichst gleichmäßig zu verteilen. Im Alltag beginnt das bei einfachen Überlegungen: Welche Geräte müssen gleichzeitig laufen und welche nicht? Die Nutzung von Anlagen wie Boilern, Futtermühlen oder Rührwerken lässt sich oft zeitlich verschieben. Werden sie bewusst während ruhigeren Tageszeiten betrieben, kann das bereits zur Entlastung beitragen. Umgekehrt gilt: Während arbeitsintensiven Zeiten sollte zusätzlicher Stromverbrauch möglichst vermieden werden.

Lastspitzenausgleich

In der Praxis zeigt sich jedoch schnell, dass diese manuelle Abstimmung nicht immer einfach ist. Unterschiedliche Arbeitsabläufe, mehrere Personen am Hof und wechselnde Anforderungen machen eine rein händische Steuerung oft unübersichtlich. Hier bieten technische Lösungen eine praxistaugliche Unterstützung. Energiemanagementsysteme
können den Stromverbrauch automatisch steuern und Lasten im Hintergrund verteilen. Der Vorteil: Die gewohnten Abläufe bleiben weitgehend unverändert, während das
System selbstständig dafür sorgt, dass keine unnötigen Spitzen entstehen. In Kombination mit Stromspeichern lassen sich kurzfristige Belastungen zusätzlich abfedern. Bestehende Photovoltaikanlagen können dadurch besser genutzt werden, insbesondere dann, wenn auch Wetterprognosen in die Steuerung einbezogen werden.

Lastspitzen durch Heutrocknungsanlagen zusammen mit anderen stromintensiven Arbeitsabläufen können abgemildert werden, indem man die Heutrocknungsanlage
kurzfristig in einen reduzierten Betriebszustand schaltet.

Jetzt vorbereiten und Möglichkeiten nutzen
Auch wenn die genaue Ausgestaltung der Netzkosten noch nicht endgültig feststeht, ist klar: Die Art und der Zeitpunkt der Stromnutzung werden künftig stärker ins Gewicht fallen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit dem eigenen Betrieb auseinanderzusetzen. Welche Geräte verursachen hohe Lasten? Wann treten Spitzen auf? Und wo gibt es Spielraum für Anpassungen? Diese Fragen bilden die Grundlage für weitere Schritte. Fachfirmen können dabei unterstützen, passende Lösungen zu finden und umzusetzen.
Entscheidend ist, dass diese auf die Gegebenheiten am Betrieb abgestimmt sind und nach einer gewissen Laufzeit nochmals nachjustiert werden, denn jeder Betrieb hat unterschiedliche Anforderungen und Verbrauchsmuster.

Auch ein schrittweiser Einstieg ist möglich. Bereits ein Stromspeicher kann helfen, Lastspitzen abzufedern, indem er sich in verbrauchsarmen Zeiten auflädt und bei Bedarf Energie abgibt. Langfristig bietet die Kombination mit einer Photovoltaikanlage zusätzliche Vorteile. Fest steht: Wer sich rechtzeitig mit dem eigenen Stromverbrauch beschäftigt und mögliche Anpassungen prüft, kann die neuen Rahmenbedingungen aktiv mitgestalten und den eigenen Betrieb gut auf die kommenden Änderungen vorbereiten.

Veranschaulichung der neuen Abrechnungsmethode Stromspitzen